Inhalt

BAföG-Öffnung für ukranische geflüchtete Studierende

Ab 1. Juni 2022 können ukrainische Studierende Bundesausbildungsförderung (das sogenannte BAföG) erhalten, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen oder beantragt haben.

BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Von der Darlehenssumme muss man insgesamt maximal 10.010 Euro zurückzahlen.

Einen Antrag auf BAföG stellen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) beim Studierenden-/Studentenwerk an Ihrem Hochschulort. Es berät Sie auch kostenlos zum BAföG.

Für Ihren BAföG-Antrag nutzen Sie am besten den digitalen Antragsassistent BAföGdigital.

WICHTIG: Den BAföG-Antrag können Sie erst stellen, wenn Sie in Ihren Studiengang immatrikuliert sind.

Weitere Informationen unter bafög.de