Krankenversicherung
Wichtige Information!
Grundsätzlich gilt: Im medizinischen Notfall werden Sie in Deutschland auf jeden Fall behandelt. Gehen Sie am besten direkt in ein Krankenhaus oder rufen Sie die Notfallnummer 112.
Alle Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müssen krankenversichert sein. Ihr Ankunftszentrum / Landesaufnahmestelle oder das Sozialamt Ihres Wohnortes sorgt dafür, dass Sie eine Krankenversicherung bekommen. Ukrainerinnen und Ukrainer, die hier studieren möchten, sind von dieser Pflicht nicht ausgenommen.
Haben Sie (noch) keine Krankenversicherung, können Sie vom Sozialamt Überbrückungsleistungen bekommen, die auch medizinische Versorgung enthalten. Bevor Sie zum Arzt gehen, muss Ihnen das Sozialamt einen Behandlungsschein ausstellen.
Medizinische Versorgung
In manchen Städten gibt es auch Organisationen, die Menschen kostenlos und anonym behandeln, z. B. die Malteser Medizin oder die Caritas. Klären Sie am besten die Öffnungszeiten vorab.
Übrigens können Sie sich in Deutschland auch kostenlos gegen Corona impfen lassen.
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung, auch auf Ukrainisch, gibt es auf germany4ukraine.de.
Nachweis für Hochschulen
Übrigens: Alle Personen, die in Deutschland studieren möchten, müssen bei der Einschreibung einen Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen. Ukrainerinnen und Ukrainer, die hier studieren möchten, unterliegen grundsätzlich auch der durch die Einschreibung eintretenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten hierzu nähere Informationen von den Anbietern gesetzlicher Krankenversicherungen.